Neue EU-Maschinenrichtlinien
- Das sollten Sie beachten!
Was ändert sich mit den neuen Maschinenrichtlinien?
Welche Herausforderungen bringen diese Änderungen mit sich?
Was sind die einfachsten Lösungen für digitale Betriebsanleitungen und Co.?

Keine verlorenen Handbücher mehr, keine endlosen Anrufe beim Kundendienst wegen fehlender Produktinformationen. Stattdessen bieten Sie Ihren Kunden und Partnern sofortigen Zugang zu allem, was sie wissen müssen – mit einem einfachen Scan und den neuen Maschinenrichtlinien.
Ab Juli 2023 tritt die neue Verordnung über Maschinenprodukte (EU-MaschVO 2023) in Kraft und wird ab dem 20. Januar 2027 für alle EU-Mitgliedstaaten bindend sein. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und bringt wesentliche Änderungen in der Maschinenkennzeichnung mit sich. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen auf Sie zukommen, was Sie beachten müssen und wie Sie die Herausforderungen erfolgreich meistern können.
1. Digitalisierung der Betriebsanleitungen mit den neuen Maschinenrichtlinien
Ein zentraler Punkt der neuen Verordnung ist die Digitalisierung der Betriebsanleitungen. Nach der EU-MaschVO 2023 dürfen Betriebsanleitungen nun digital bereitgestellt werden. Hersteller sind verpflichtet, diese Anleitungen mindestens 10 Jahre lang online verfügbar zu machen. Die Anleitungen müssen auf der Maschine selbst, auf der Verpackung oder auf einem Begleitdokument in einem Format bereitgestellt werden, das ein einfaches Herunterladen und Ausdrucken ermöglicht.
Lösung: QR-Codes auf den Maschinen
QR-Codes bieten eine praktische Lösung für die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen. Durch das Scannen eines QR-Codes erhalten Benutzer sofort Zugang zu mehrsprachigen Bedienungsanleitungen und Konformitätserklärungen. Diese Methode eliminiert die Notwendigkeit gedruckter Versionen und ermöglicht es, Informationen bei Bedarf einfach zu aktualisieren, ohne Druckmaterialien austauschen zu müssen.
2. Angabe von Kontaktinformationen
Eine weitere wesentliche Neuerung, mit den neuen Maschinenrichtlinien, betrifft die Pflicht zur Angabe der E-Mail- und Webseitenadresse des Herstellers auf Typenschildern. Diese Angabe ermöglicht den Benutzern direkten Kontakt zum Hersteller, falls Fragen auftreten oder die digitale Bedienungsanleitung nicht verfügbar ist.
Was das für Sie bedeutet:
Die Umstellung von gedruckten auf digitale Anleitungen erfordert Investitionen in entsprechende Technologien und Prozesse. Zusätzlich müssen Sie sicherstellen, dass die digitalen Anleitungen jederzeit verfügbar sind und korrekt aktualisiert werden.
Nutzen Sie Technologien wie QR-Codes, um die digitalen Anleitungen bereitzustellen und kontinuierlich zu aktualisieren. Schulen Sie außerdem Ihre Mitarbeiter und Partner, um sicherzustellen, dass sie die neuen Anforderungen verstehen und umsetzen können.
Fazit
Die neuen EU-Maschinenrichtlinien bieten Ihnen die Möglichkeit, durch die Digitalisierung der Betriebsanleitungen und die Verbesserung der Kontaktmöglichkeiten zu Ihren Kunden und Partnern nicht nur die Compliance zu gewährleisten, sondern auch Ihre Informationsbereitstellung flexibler und effizienter zu gestalten. Bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Änderungen vor und nutzen Sie moderne Technologien wie QR-Codes, um die Vorteile der neuen Verordnung optimal zu nutzen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinenkennzeichnung den zukünftigen Anforderungen entspricht und gleichzeitig den Bedürfnissen Ihrer Kunden gerecht wird.
Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinien leicht gemacht!
Woher soll ich den QR-Code nehmen? Wie sieht das in der Praxis aus? Ganz einfach – mit unserer sc.DocumentView. Wir stellen Ihnen einen QR-Code bereit, welchen sie auf Ihr Produkt kleben. Jeder kann nun, zum Beispiel mit einem Handy, den QR-Code scannen. Und Tadaa – alle wichtigen Informationen werden schnell und übersichtlich auf einer Website bereitgestellt. Und auch wenn diese Website ohne aufwendiges Login einfach besucht werden kann, werden ihre Dokumentdaten selbstverständlich sicher verwaltet. Für genauere Informationen klicken Sie hier!
